Willkommen beim VMBL

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Für Fragen und Anliegen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gerne zur Verfügung. Sie wird von René Straub betreut.

Talento-Login: Link

Aktuelles

Bundesprogramm «Junge Talente Musik»

Der Kanton Basel-Landschaft nimmt seit dem 1. August 2024 am Bundesprogramm «Junge Talente Musik» teil.
Mit diesem Programm sollen Kinder und Jugendliche mit einem überdurchschnittlichen musikalischen Potential gefördert und schweizweit einheitliche Standards für die Talentförderung im Musikbereich geschaffen werden.
Die Medienmitteilung des Kantons, wurde am 26.06.2024 auf dieser Seite publiziert.

Die Umsetzung im Kanton Basel-Landschaft erfolgt durch den Verband Musikschulen Baselland (VMBL)
 
Die Direktzahlungen sind abgestuft je Förderstufe, wobei sich die Schülerinnen und Schüler der TFBL in den Förderstufen Basis, Aufbau I und Aufbau Il befinden.

Stufe Basis: CHF 1'000 pro Talent/Jahr (Alter ca. 8-11 Jahre)
Stufe Aufbau I: CHF 1'500 pro Talent/Jahr (Alter ca. 12-15 Jahre)
Stufe Aufbau II: CHF 2'000 pro Talent/Jahr (Alter ca. 16-20 Jahre)
Stufe Pre-College: CHF 2'500 pro Talent/Jahr

Anerkannte Talente erhalten die entsprechenden jährlichen Direktzahlungen des Bundes. Die Aufnahme erfolgt über eine Prüfung durch eine unabhängige Fachkommission.

Antragsprozess Direktzahlungen

Mitglieder der Talentförderung Baselland können mit Öffnung des Antragsfensters (01.–31. Mai 2026) über das Portal «Talento» einen Antrag auf Direktzahlungen stellen.

Externe antragsberechtigte Personen (z.B. Pre-College) können ebenfalls über «Talento» einen Antrag stellen und finden den entsprechenden Link für den Prozess hier zum genannten Termin.

Weiterführende Informationen

  • Das Konzept «Junge Talente Musik» des Kantons Basel-Landschaft können Sie hier herunterladen.
  • Informationen erhalten Sie über die offiziellen Webseiten des Bundes und des Kantons BL.
  • Allgemeine Informationen beim VMS zur Begabtenförderung.


Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsleitung: geschaeftsleitung@vmbl.ch

 

<h1>Junge Talente Musik (JTM) – Kanton Basel-Landschaft</h1>

<h2>Talentförderung Musik Baselland</h2>

<h3>Informationen zur Antragstellung Direktzahlungen</h3>

<p>
Das Förderprogramm «Junge Talente Musik» des Kantons Basel-Landschaft unterstützt anerkannte
Musiktalente mit jährlichen Direktzahlungen. Anträge werden über die Online-Plattform
<a href="https://talento.vmbl.ch">Talento</a> eingereicht. Die erforderlichen Dokumente sind direkt
im Antrag hochzuladen.
</p>

<p>
Massgebliche Rechtsgrundlagen sind das Konzept «Junge Talente Musik» Kanton Basel-Landschaft
sowie das Reglement betreffend die Ausrichtung von Beiträgen im Rahmen des Förderprogramms
«Junge Talente Musik» in der jeweils gültigen Fassung.
</p>

<p>
<strong>Hinweis:</strong> Diese Informationen sind eine verkürzte Zusammenfassung. Rechtsverbindlich
sind das Konzept «Junge Talente Musik Basel-Landschaft» und das Reglement betreffend die
Ausrichtung von Beiträgen im Rahmen des Förderprogramms «Junge Talente Musik» in der jeweils
gültigen Fassung.
</p>

<h2>1. Wichtige Fristen</h2>

<ul>
<li><strong>1. Mai:</strong> Start der Antragsfrist Direktzahlungen</li>
<li><strong>31. Mai:</strong> Einreichefrist Direktzahlungsantrag inklusive Steuerveranlagung</li>
<li><strong>15. Juni:</strong> Nachreichefrist Immatrikulationsnachweis für angehende Pre-College-Jungstudierende. Der Antrag muss trotzdem bis 31. Mai eingereicht sein.</li>
<li><strong>15. September:</strong> Einreichefrist Video und Notenmaterial</li>
<li><strong>31. Dezember:</strong> Auszahlung der zugesprochenen Beiträge</li>
</ul>

<h2>2. Wer kann einen Antrag stellen?</h2>

<p>
Gesuchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte anerkannter Talente sowie volljährige anerkannte
Talente, sofern am 1. August des Antragsjahres folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
</p>

<ul>
<li>Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft; massgeblich ist der zivilrechtliche Wohnsitz</li>
<li>Mitgliedschaft in der Talentförderung Musik Baselland (TFBL) oder</li>
<li>Immatrikulation an einem anerkannten Pre-College im Musikbereich in der Schweiz</li>
</ul>

<p>
Angehende Pre-College-Jungstudierende können den Antrag bis zum 31. Mai einreichen und den
Immatrikulationsnachweis bis spätestens 15. Juni nachreichen. Angehende Pre-College-Jungstudierende,
die noch keinen Talento-Zugang besitzen, erhalten diesen unter:
<a href="https://www.vmbl.ch">www.vmbl.ch</a>.
</p>

<h2>3. Höhe der Direktzahlungen</h2>

<p>
Die Höhe der Direktzahlungen richtet sich nach der Förderstufe und entspricht den Richtwerten des Bundes:
</p>

<ul>
<li><strong>Stufe Basis:</strong> CHF 1'000.– pro Jahr</li>
<li><strong>Stufe Aufbau I:</strong> CHF 1'500.– pro Jahr</li>
<li><strong>Stufe Aufbau II:</strong> CHF 2'000.– pro Jahr</li>
<li><strong>Stufe Pre-College:</strong> CHF 2'500.– pro Jahr</li>
</ul>

<p>
Übersteigt die Summe der eingereichten Gesuche die verfügbaren Bundesmittel, wird nach dem
steuerbaren Gesamteinkommen priorisiert. Massgeblich ist Position 790 der Steuerveranlagung.
Bei Minderjährigen gilt das Einkommen der Erziehungsberechtigten; bei volljährigen Talenten ohne
gemeinsamen Haushalt mit einer erziehungsberechtigten Person gilt das eigene Einkommen.
</p>

<h2>4. Einzureichende Unterlagen</h2>

<p>
Der Antrag wird online über Talento gestellt. Alle Dokumente sind direkt im Antrag hochzuladen.
</p>

<h3>Bis 31. Mai zusammen mit dem Antrag</h3>

<ul>
<li>Ausgefülltes Online-Gesuchsformular via Talento</li>
<li>Letzte definitive Steuerveranlagung des Kantons Basel-Landschaft der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Talents als PDF. Massgeblich ist das steuerbare Gesamteinkommen gemäss Position 790.</li>
<li>Ausnahme: Bei Sozialhilfebezug ist eine aktuelle amtliche Bestätigung des Sozialhilfebezugs einzureichen.</li>
</ul>

<h3>Bis 15. September</h3>

<ul>
<li>Videoaufnahme des musikalischen Vortrags: 5–10 Minuten, One Take, keine Schnitte</li>
<li>Notenmaterial: vollständiges Notenmaterial des vorgetragenen Programms als eine einzige PDF-Datei</li>
</ul>

<h2>5. Anforderungen an das Video</h2>

<p>
Das Video muss einen musikalischen Vortrag von 5 bis 10 Minuten zeigen und in einem einzigen
Durchgang, also als One Take, aufgenommen sein. Schnitte und Nachbearbeitungen sind nicht zulässig.
Die Kamera muss fest positioniert sein; Gesicht und Hände der spielenden Person müssen sichtbar sein.
Die Aufnahme muss aus dem Jahr der Gesuchseinreichung stammen und kann an einem öffentlichen
Auftritt, in einer Probe oder im privaten Rahmen entstanden sein. Eine Aufnahme aus einem
Podiumskonzert ist zulässig.
</p>

<ul>
<li><strong>Klassik / Blasmusik:</strong> solistischer Beitrag oder mit Klavierbegleitung; Kammermusik ist nicht zulässig.</li>
<li><strong>Jazz / Pop / Rock / Aktuelle Musik:</strong> Bandbegleitung zulässig; kein Karaoke oder Play-Along; Gesang solistisch.</li>
</ul>

<h2>6. Beurteilung, Ablehnung und Rechtsmittel</h2>

<p>
Über das eingereichte Video entscheidet die zuständige Fachkommission JTM. Nicht fristgerecht
eingereichte oder unvollständige Unterlagen sowie Videos, die den Anforderungen nicht entsprechen,
führen zur Ablehnung des Gesuchs.
</p>

<p>
Ablehnende Entscheide ergehen in Form einer Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung. Gegen die
Verfügung kann innert 10 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft Beschwerde
erhoben werden.
</p>

<hr>

<p>
<strong>Verband Musikschulen Baselland (VMBL)</strong><br>
Baselstrasse 8, 4142 Münchenstein<br>
<a href="https://www.vmbl.ch">vmbl.ch</a> |
<a href="mailto:geschaeftsleitung@vmbl.ch">geschaeftsleitung@vmbl.ch</a>
</p>

Die Mitgliedschulen des VMBL

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